Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Besitz einer gültigen Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Bern. Für eine Aufnahme im Ärztlichen Bezirksverein werden zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen benötigt:
Sobald sämtliche Unterlagen vorliegen, wird das Gesuch um Aufnahme in der Schweizerischen Ärztezeitung SÄZ publiziert. Der Vorstand nimmt Sie an seiner nächsten Sitzung auf. Die Aufnahme wird schriftlich bestätigt.
Einmal jährlich findet der Neumitgliederabend statt. Alle im laufenden Jahr aufgenommenen Mitglieder werden eingeladen, an diesem Informationsanlass mit anschließendem Apéro teilzunehmen.