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Notfalldienst - Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio

Ambulanter Notfalldienst

Ambulanter Notfalldienst

Grundlagen

 
  • Unter Notfall (NF) versteht man ein von Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich dringlich angesehenes medizinisches Ereignis, welches erfordert, dass sich die Ärztin/der Arzt verzugslos um den Patienten kümmert
  • Unter Notfalldienst (NFD) wird allgemein die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in dringenden Fällen verstanden
  • Nach eidgenössischem und kantonalem Recht stellt die Mitwirkung im ambulanten Notfalldienst eine Berufspflicht der Ärztinnen/der Ärzte dar (Art. 40 Bst. G MedBG und Art. 30a Abs. 1 GesG)
  • Die ärztlichen Bezirksvereine (regionale Ärztegesellschaften) sind für die Organisation des Notfalldienstes verantwortlich und entscheiden aufgrund einheitlicher Kriterien, ob eine Ärztin/ein Arzt die Notfalldienst-Pflicht erfüllt. Ärztinnen und Ärzte, die – unabhängig von den Gründen – keinen Notfalldienst leisten, haben eine Ersatzabgabe an die Organisatoren des Notfalldienstes zu leisten (Art. 30b Abs. 3 GesG).
  • Sämtliche Grundlagen und Kriterien für den Notfalldienst sind im Medizinalberufegesetz, in den Statuten des ABV Bern Regio und im Notfalldienstreglement geregelt.