Die Pflicht zur Teilnahme am Notfalldienst basiert auf dem Besitz einer Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Bern. Ärztinnen und Ärzte sind entsprechend ihrem Pensum zum Notfalldienst verpflichtet.
Gründe für eine Dispensation gem. Notfalldienst-Reglement Art. 9 sind:
- Schwangerschaft ab 6. Monat (Art. 319 ff OR)
- Mutterschaftsurlaub 14 Wochen oder 98 Tage nach Geburt (Art. 329f OR)
- Krankheit/Unfall (auch wenn die Praxistätigkeit teilzeitig weitergeführt wird
- Selbst deklarierte fehlende fachliche Qualifikation (Die Notfalldienstkommission entscheidet über die Rechtmässigkeit der Dispensation)
- Mütter von Kleinkindern bis zum vollendeten 1. Lebensjahr des jüngsten Kindes
Bei Nichterfüllung der Notfalldienstpflicht muss eine Ersatzabgabe an die Organisatoren des Notfalldienstes entrichtet werden.
Eine Dispensation vom Notfalldienst kann beantragt werden:
- fehlende fachliche Qualifikation
- gesundheitliche Gründe
- Mutterschaft
- reduziertes Arbeitspensum mit Angabe Stellenprozent
- in Notfalldienst eingebunden
Erforderliche Dokumente sind:
- Geburtsschein des jüngsten Kindes bei Mutterschaft
- Arztzeugnisse bei gesundheitlichen Gründen
- Dienstpläne und Bestätigung Arbeitgeber für Anerkennung Notfalldienstleistung im Spital