Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) hat als vereinsrechtlich organisierter Berufsverband die Organisation des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes im Kanton Bern übernommen (vgl. Art. 30a Abs. 1 GesG).
Die vereinsinterne Organisation und Durchführung des Notfalldienstes obliegt den jeweiligen Bezirksvereinen (vgl. dazu Art. 2 und 4 der Statuten der BEKAG sowie Art. 14a des Reglements über die Ergänzung, Anwendung und Durchführung der eidg. Standesordnung der BEKAG). Die Oberaufsicht nimmt die BEKAG wahr.
Weitere Informationen zur Notfalldienstpflicht finden Sie auf der Webseite der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern GSI: www.gef.be.ch