Der Allgemeine, ambulante Notfalldienst wird im gesamten Einzugsgebiet des ABV Bern Regio mit den geltenden Richtlinien des aktuell gültigen Notfalldienstreglements geregelt.
Ärztinnen und Ärzte mit Teilzeitarbeit sind gemäss ihrem Pensum in der Praxis notfalldienstpflichtig. Wer sich nicht am Notfalldienst beteiligt, kann eine Ersatzabgabe entrichten, die ebenfalls anhand des Arbeitspensums in der Praxis berechnet wird. Wer seine Dienste am Listenspital macht, kann diese Leistung als gleichwertig zum allgemeinen ambulanten Notfalldienst anerkennen lassen.