Die Beurteilung der Hafterstehungsfähigkeit im Gefängnis hat immer wieder zu Schwierigkeiten geführt. Die BEKAG und die Polizei haben eine Vereinbarung unterzeichnet, welche ab 1.1.2020 zur Anwendung kommt. Darin werden primär die administrativen Aspekte wie die Abgeltung für die medizinische Leistung geregelt. Die ärztliche Rechnung kann direkt an die Kantonspolizei geschickt werden:
Kantonspolizei Bern, Finanzdienst, Postfach, 3001 Bern